Bei bestimmten Beteiligungsarten, ab bestimmten Beteiligungshöhen und ab einer bestimmten Anzahl von Beteiligten kann ein BaFin-Prospekt für Ihre Beteiligung zwingend erforderlich sein. Wir prüfen für Sie, ob und welche Art von BaFin-Prospekt erforderlich ist. Weiterhin begleiten wir Sie im kompletten BaFin Billigungsverfahren und erstellen mit Ihnen zusammen den Prospekt. Unsere Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sind Spezialisten im Bereich der Prospekterstellung und Prospektprüfung.
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